Streitbeilegung und Prozessführung

Streitbeilegung und Prozessführung

Wenn ein Streit nicht mehr aussergerichtlich gelöst werden kann, braucht es jemanden, der den Weg durch das Verfahren kennt.

Privatpersonen werden vor Gericht und gegenüber Behörden vertreten — sei es in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, bei Rekursen gegen Behördenentscheide oder in anderen strittigen Angelegenheiten.

Verfahren dauern oft länger als erwartet und verlaufen selten geradlinig. Entscheidungen der Gegenseite, neue Beweismittel oder prozessuale Wendungen verlangen eine laufende Anpassung der Strategie.

Die Aufgabe ist, die Position des Mandanten in jeder Phase klar und konsequent zu vertreten — vom ersten Schriftsatz bis zum Urteil.

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